DENEFF begrüßt Einigung beim Energiedienstleistungsgesetz, fordert mehr Engagement für Energieeffizienz in der Industrie

Berlin. Am frühen Freitagmorgen wurde im Bundestag die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) verabschiedet. Das seit Ende 2015 geltende Gesetz verpflichtet große Unternehmen, sich alle vier Jahre über ein Energieaudit einen Überblick über ihre Energieverbräuche zu verschaffen. Viele der betroffenen Unternehmen müssen also noch dieses Jahr ein solches Audit wiederholt durchführen. Daher hatte die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) auf eine schnelle Umsetzung gedrängt und begrüßt nun die Einigung. Das Gesetz schaffe die lang ersehnte Klarheit darüber, welche konkreten neuen Anforderungen auf die Unternehmen zukommen, so der Verband.

Außerdem wurde beschlossen, für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) zwischen einem und zehn Megawatt Leistung eine Begünstigung von der EEG-Umlage wieder zu ermöglichen. Viele Industrieunternehmen waren von dem Wegfall seit Anfang 2018 betroffen, was dazu führte, dass Investitionen in geplante Anlagen zurückgestellt wurden oder neu gebaute unwirtschaftlich wurden.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand DENEFF e. V.: „Der Industriesektor steht für das Erreichen der Klimaziele vor einer großen Herausforderung. Bisher wurden die bestehenden Effizienzpotenziale von der Politik jedoch sträflich vernachlässigt. Daher freuen wir uns, dass der Bundestag endlich Klarheit über die künftige Ausgestaltung der Auditpflicht geschaffen hat und der Kraft-Wärmekopplung in Unternehmen wieder eine Zukunft ermöglicht. Doch das reicht bei Weitem nicht aus: es müssen strategische Anreize geschaffen werden, Unternehmen beim Energiesparen zu unterstützen. Eine schnellere steuerliche Abschreibung von Hocheffizienzinvestitionen ist in Irland sehr erfolgreich und könnte auch der hiesigen Industrie helfen, den Effizienzturbo zu zünden.“

Die DENEFF begrüßt, dass mit der Novelle des EDL-G die Auditberichte zukünftig Auskunft über die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Effizienzinvestitionen geben. Dies erleichtere den Unternehmen die Entscheidung und hilft so, bestehende Effizienzpotenziale zu heben. Die geschützte digitale Übermittlung der Auditberichte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) biete die Chance, dass die Bundesregierung Unternehmen künftig individueller über für sie passende Förderprogramme informieren kann. Die im EDL-G neu eingeführte Bagatellgrenze, nach der Unternehmen mit einem Energieverbrauch von unter 500.000 Kilowattstunden nur allgemeine Angaben zu ihren Energieverbräuchen machen müssen, sei akzeptabel. Allerdings wäre es im Gegenzug sinnvoll, wenn auch kleinere Unternehmen mit einem Energieverbrauch oberhalb dieser Grenze ein Energieaudit durchführen müssten – diese seien jedoch weiterhin von der Auditpflicht ausgenommen, so der Verband.