Einnahmen aus dem CO2-Preis für Klimaschutz nutzen

Berlin. Einnahmen aus der neuen CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr und dem europäischen Emissionshandel sollten in erster Linie zur Finanzierung von Klimaschutzprogrammen verwendet werden, empfiehlt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF). Hintergrund sind aktuelle Diskussionen, die Mittel direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher zurück zu verteilen oder wie bereits in der Erneuerbaren-Energien-Verordnung (EEV) angelegt, in erster Linie zur Senkung des Strompreises zu verwenden. Die Mehreinnahmen müssten dafür verwendet werden, die Betroffenen beim CO2- und Energiekostensparen zu unterstützen, so die DENEFF. Denn nur das würde nachhaltig die Energierechnung senken. Auch in der Bevölkerung befürworten mehr als zwei Drittel die Nutzung von Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, so das Soziale Nachhaltigkeitsbarometer der Energiewende des IASS Potsdam.

Martin Bornholdt, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Der CO2-Preis wirkt doppelt, wenn die Einnahmen in Klimaschutzmaßnahmen zurückfließen. Durch geförderte Energieeffizienzmaßnahmen, etwa zur Modernisierung von Gebäuden und Industrieanlagen, stromsparendere Haushaltsgeräte oder für effizientere Stadtbeleuchtung sinkt der Verbrauch und damit die Energierechnung. Die Mittel hingegen pauschal zurück zu verteilen wäre aus Klimaschutzsicht weniger effektiv. Die Energiepreise zu senken wäre sogar kontraproduktiv, da es Anreize zur Stromverschwendung setzt, CO2-Emissionen sogar steigen könnten und die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger dadurch am Ende immens sein könnten.“

Weiter warnt der Verband, dass eine zuverlässige Mittelausstattung für Programme zur Gebäudesanierung und Klimaschutz in Unternehmen gefährdet sei, da in der EEV ein Vorgriffsrecht auf die Mittel des Energie- und Klimafonds (EKF) für die Finanzierung der historischen EEG-Kosten verankert sei. Andere Klimaschutzmaßnahmen müssten also damit auskommen, was übrigbleibt oder würden wieder verstärkt von jährlichen Haushaltsentscheidungen abhängig. Das sei Gift für die Planungssicherheit der Unternehmen, so der Verband abschließend.

Empfehlungen für eine wirkungsvolle Ausgestaltung der CO2-Bepreisung hatte die DENEFF bereits 2019 veröffentlicht.

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