Energieeffizienzgesetz: Dieser Kompromiss erhält Wirkung und baut Bürokratie gezielt ab

Zur ersten Lesung im Bundestag legt die DENEFF Vorschläge für wirksame Regeln und gezielten Bürokratieabbau vor

Berlin. Zur heutigen ersten Lesung der Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im Deutschen Bundestag legt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) konkrete Änderungsvorschläge vor. Ziel ist ein Mittelweg zwischen Bürokratieabbau und dem Erhalt zentraler Wirkungsmechanismen des Gesetzes. Der Bundestag berät den Regierungsentwurf heute erstmals.

Der Regierungsentwurf weicht mehrere Anforderungen des geltenden Energieeffizienzgesetzes auf. Die DENEFF unterstützt den Abbau von Doppelmeldungen, unnötigen Veröffentlichungspflichten und parallelen Prozessen. Sie warnt jedoch davor, gleichzeitig zentrale Instrumente zu schwächen, die bislang wirtschaftliche Effizienzinvestitionen anregten.

„Bürokratieabbau und Energieeffizienz können zusammengehen. Entscheidend ist, an der richtigen Stelle zu vereinfachen: weniger Doppelmeldungen, realistische Fristen und Schutz sensibler Unternehmensdaten – aber weiterhin ein verlässlicher Rahmen für wirtschaftliche Effizienzinvestitionen.“, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.

Übergeordnet schlägt die DENEFF vor, das 45-Prozent-Effizienzziel bis 2045 fortzuführen und „Efficiency First“ auch bei energiepolitischen Entscheidungen anzuwenden. Zur Umsetzung schlägt sie zudem konkret vor, parallel zur Ausschreibung neuer Kraftwerke auch Energieeffizienzmaßnahmen mit Wirkung in Knappheits- und Spitzenlastsituationen auszuschreiben.

Energiemanagement: DENEFF schlägt 10 GWh als Mittelweg vor

Besonders weitreichend sind die geplanten Änderungen bei Energiemanagementsystemen und Umsetzungsplänen nach §§ 8 und 9 EnEfG. Der Regierungsentwurf erhöht die Schwelle für verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme von 7,5 auf 23,6 GWh (1 GWh = 1 Mio. KWh) und nimmt Unternehmen mit einem solchen Managementsystem von der Pflicht zur Erstellung eines gesonderten Umsetzungsplans aus.

Die DENEFF schlägt stattdessen 10 GWh vor. Damit würden nur noch rund 29 TWh statt rund 100 TWh (1 TWh = 1 Mrd. kWh) Endenergieverbrauch aus der unmittelbaren Managementsystempflicht herausfallen. Unternehmen mit einem Managementsystem sollen nach dem DENEFF-Vorschlag zwar keinen zusätzlichen detaillierten Umsetzungsplan führen müssen, die standardisierte Wirtschaftlichkeitsbewertung identifizierter Effizienzmaßnahmen nach der VALERI-Norm soll aber erhalten bleiben. Zugleich sollen Veröffentlichungspflichten auf aggregierte Kerndaten beschränkt, die Drei-Monats-Frist an reguläre Geschäftszyklen angepasst und Mehrfachmeldungen durch ein Once-Only-Prinzip vermieden werden.

Allein für die von der Bundesregierung geplanten Änderungen an §§ 8 und 9 zeigt eine von DENEFF zitierte Wirkungsanalyse des Fraunhofer ISI , dass bis 2035 jährlich rund 54 TWh weniger Endenergie eingespart werden. Der Stromanteil entspricht je nach Elektrifizierung rechnerisch rund sieben bis zehn zusätzlich benötigten Kraftwerksblöcken à 450 MW.

Zum Vergleich: Über das StromVKG wurden zuletzt rund 4,5 GW Langzeitkapazitäten ausgeschrieben. Allein die Stromsystemwirkung der Änderung ist also erheblich. Hinzu kommen nach DENEFF-Berechnung rund 14 TWh vermeidbare Gas- und Mineralölimporte – etwa zwei Wochen des heutigen industriellen Bedarfs dieser Energieträger.

Umweltmanagementsysteme und öffentliche Hand

Der Regierungsentwurf erkennt ein nach ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem als mögliche Erfüllungsoption der EnEfG-Managementsystempflicht an. Die DENEFF sieht eine annähernde Gleichwertigkeit jedoch nur, wenn dies an einen belastbaren energiebezogenen Managementprozess mit systematischer Erfassung und jährlicher Überprüfung von Energieverbräuchen und Einsparpotenzialen zu knüpfen.

Bei der öffentlichen Hand sieht der Regierungsentwurf teilweise Soll-Regelungen und eine Ausnahme der Kommunen vor. Die DENEFF drängt hier auf verbindliche Vorgaben für Managementsysteme, keine pauschale Ausnahme der Kommunen und verbindliche Effizienzanforderungen beim Erwerb und bei der Neuanmietung von Gebäuden.

Abwärme nutzen, Meldungen vereinfachen

Bei der Nutzung von Abwärme verlagert der Regierungsentwurf den Schwerpunkt auf Kosten-Nutzen-Analysen und hebt zugleich die Schwellen für die Plattform für Abwärme an. Die DENEFF schlägt vor, die Pflichten zur Vermeidung und wirtschaftlichen Nutzung von Abwärme zu erhalten; Kosten-Nutzen-Analysen sollen die Zumutbarkeit prüfen, die Nutzungspflichten aber nicht ersetzen.

Bei der Plattform für Abwärme empfiehlt die DENEFF, relevante Potenziale weiterhin ab 2,77 GWh beziehungsweise 300 kW bei Rechenzentren zu erfassen, die Meldungen dafür aber deutlich zu vereinfachen: weniger Datenpunkte, Once-Only und Aktualisierungen nur bei wesentlichen Änderungen. Daneben soll künftig auch Abwasserwärme berücksichtigt werden. Auch bei Rechenzentren fordert die DENEFF zentrale Effizienzstandards zu erhalten.

Energiedienstleistungen gleichstellen

Die DENEFF fordert den Bundestag außerdem auf, endlich Energiedienstleistungen und Contracting in Regulierung und Förderprogrammen gleichberechtigt mit anderen Umsetzungsmodellen zu behandeln. Bestehende Benachteiligungen sollen innerhalb von drei Jahren beseitigt werden.

„Wer weniger staatliche Vorgaben will, muss marktwirtschaftlichen Lösungen mehr Raum geben. Energiedienstleistungen mobilisieren Kapital und übernehmen Umsetzungsrisiken – dafür brauchen sie gleiche Chancen in Regulierung und Förderung“, sagt Rüdiger Lohse, Geschäftsführer des DENEFF EDL_HUB.

Hintergrund

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie am 24. September 2026 in erster Lesung. Im Anschluss soll der Entwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. (Deutscher Bundestag)