Energieeffizienzgesetz kommt: Bund und EU haben entschieden – Was bedeutet das?

Pressemitteilung vom 3. April 2023

Berlin/Brüssel. Nach dem Beschluss der EU-Institutionen über die europäische Energieeffizienzrichtlinie und dem Ergebnis des Koalitionsausschusses Anfang letzter Woche ist der Weg frei für ein deutsches Energieeffizienzgesetz. Bereits im Oktober letzten Jahres kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz ein ambitioniertes Energieeffizienzgesetz per Richtlinienentscheid an. Bei einer Pressekonferenz der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) gaben Expertinnen und Experten einen Überblick, was die nun feststehenden Vorgaben der EU für die nationalen Effizienzziele und deren Umsetzung in Deutschland bedeutet. Bekanntgewordene Entwürfe des geplanten Gesetzes enthielten neben übergeordneten Zielen auch konkrete Anforderungen für die öffentliche Hand und deren Gebäude, Unternehmen und Rechenzentren. Eine neue Studie zeige zudem, welche Potenziale in Unternehmen noch bestünden, ohne, dass deren Umsetzung mit einem Rückgang der Produktion oder des Wachstums einherginge – vielmehr sei das Gegenteil der Fall.

“Für die deutsche Wirtschaft geht es jetzt darum, ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Das ist eine Kernkompetenz vieler deutscher Lösungsanbieter. Mit einem klaren Rahmen für deutlichere Effizienzsteigerungen schaffen wir es, Wachstum und Energieverbrauch noch weiter voneinander zu entkoppeln.“, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.

Mit Hinblick auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses, in dem Änderungen am Klimaschutzgesetz beschlossen wurden, sei die Umsetzung eines konkreten Energieeffizienzgesetzes umso wichtiger: “Ein solches Gesetz bringt Planungssicherheit für die notwendigen Effizienzpolitiken und reizt somit auch Investitionen in Gebäude und Unternehmen an.”, so Noll weiter. “Die Klimaziele müssen wirtschaftlich erreicht werden und die Resilienz unserer Volkswirtschaft gestärkt werden. Der Schlüssel dazu heißt Energieproduktivität.”

Die bisherigen Ziele der Bundesregierung für 2020 seien trotz Sparwinter deutlich verfehlt worden. Der Endenergieverbrauch (also Strom, Heiz- und Treibstoffe) sei zwischen den Jahren 2008 und 2020 sogar um weniger als 6 % gesunken. Mit der im März abgeschlossenen Revision der EU-Energieeffizienzrichtlinie würden nun ambitionierte Einsparziele bis 2030 und darüber hinaus für die Mitgliedsstaaten notwendig. Stefan Scheuer, Experte für europäische Energie- und Umweltpolitik: “Zum ersten Mal macht Europa jetzt ernst mit den Effizienzzielen. Für Deutschland bedeutet das die Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 28 Prozent bis 2030. Sollte Deutschland keine ausreichenden Ziele und Maßnahmen vorlegen oder gar die Ziele reißen, kann es mit der EU-Kommission ungemütlich werden.“ Bekanntgewordene Entwürfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum geplanten Energieeffizienzgesetz sahen ein Einsparziel von 24 Prozent vor. Hier müsse also nachgeschärt werden.

Nach der EU-Richtlinie müsse die Bundesregierung außerdem dafür Sorge tragen, dass die öffentliche Hand Maßnahmen aufstellt, um ihren Energieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent zu senken und 3 Prozent seiner Gebäude im Jahr energetisch zu modernisieren. Bereits seit 2015 seien größere Unternehmen verpflichtet, regelmäßige Energieaudits durchzuführen. Nach der Novelle der Richtlinie werde künftig nicht mehr die Unternehmensgröße, sondern der Energieverbrauch der Maßstab, ob sie Energieaudits (10 TJ, etwa 2,8 GWh im Jahr) oder – neu – Energiemanagementsysteme (85 TJ, etwa 24 GWh) betreiben sollen. Für das Effizienzgesetz seien außerdem Anforderungen im Gespräch, den Unternehmen bereits bekannte, hochwirtschaftliche Maßnahmen umzusetzen.

In der Industrie seien noch wirtschaftliche Einsparpotenziale vorhanden, die mit gängigen Effizienztechnologien erschlossen werden könnten, wie eine neue Studie der Hochschule Niederrhein feststellt. Jörg Meyer, Professor für Energiemanagement und Energietechnik und Mitautor der Studie, attestiert: „Weder die wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen, also solche mit positivem Kapitalwert, noch die marktnahen Effizienzmaßnahmen, also solche, die sich in weniger als 3 Jahren amortisieren, wurden flächendeckend umgesetzt. Würde diese Lücke geschlossen, könnte die Industrie sicherlich 40 Prozent oder auch mehr Energie einsparen. Und das mit standardmäßig verfügbaren Energieeffizienz-Technologien und bei hoher wirtschaftlicher Zusatzrendite – ohne Produktionseinschränkungen. Die über die letzten Monate vorgebrachten Vorwürfe, den Einsparzielen stünden keine Potenziale gegenüber – oder würden gar das Wachstum behindern, stimmen schlechtweg nicht.“

Die DENEFF hat solche und andere Mythen, die um das geplante Effizienzgesetz ranken, mit einer Faktensammlung aufgeklärt.

Die Bewertung des neuen EU 2030 Ziels und der Governance von Stefan Scheuer und Iona Bere finden Sie hier.