Energieeffizienzgesetz: Scholz handelt. Endlich.

Pressemitteilung vom 18. Oktober 2022

Berlin. In einem Schreiben an seine Kabinettskolleginnen und -kollegen kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz gestern die Vorlage eines ambitionierten Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz an. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) lobt diesen Schritt. Für die Energiesicherheit, den Klimaschutz und die Bezahlbarkeit von Energie sei diese die wichtigste der mit diesem Schreiben verfügten Richtlinienentscheidungen. Nun müssten schnell ambitionierte und verbindliche Ziele, Anforderungen zur Sanierung der Gebäude mit den höchsten Energierechnungen und weitere Maßnahmen, etwa im Industriebereich, gesetzlich verankert werden.

Carsten Müller, Vorstandsvorsitzender der DENEFF, die sich seit Gründung für ein solches Gesetz einsetzt, begrüßt den Entschluss: “Wir alle zahlen aktuell einen hohen Preis dafür, dass Energieeffizienz in der Vergangenheit zu oft Stiefkind der Energiepolitik war. Wir brauchen jetzt umso mehr eine breite Investitionsoffensive – für energiesparende Gebäude und Unternehmen. Ein Energieeffizienzgesetz muss nun einen verbindlichen Rahmen dafür schaffen. Endlich handelt Scholz. Alle wesentlichen Szenarien zur Energiewende machen seit über 10 Jahren deutlich: Der Energieverbrauch muss mindestens halbiert werden, damit es gelingen kann, ihn künftig bezahlbar, sicher und vollständig nachhaltig zu decken. Mit mehr Energieeffizienz kann das nachhaltige Wirtschaftswunder gelingen.”

Die DENEFF hatte ihre Erwartungen an ein Energieeffizienzgesetz bereits letzten Monat in einer Stellungnahme artikuliert. Nur ein Rechtsrahmen mit angemessenen und erstmals auch verbindlichen Zielen könne die dringend notwendige Planungssicherheit für Energieeffizienzinvestitionen gewährleisten und Leitplanken für den notwendigen Kapazitätshochlauf schaffen.

Als wichtigste Maßnahme im Gebäudesektor müsse die Bundesregierung Standards zur Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude im Gebäudeenergiegesetz festschreiben. Für Unternehmen solle im Energieeffizienzgesetz die Umsetzung der naheliegendsten wirtschaftlich vorteilhaften Effizienzmaßnahmen in Unternehmen verpflichtend werden, die öffentliche Hand könne dabei endlich eine konkrete Vorbildrolle bei der Energieeinsparung einnehmen. Die neuen, bestehenden Mittelfristverordnungen müssten durch das Gesetz dauerhaft und vollziehbar festgeschrieben werden. Zudem sollten marktliche Lösungen wie Energiedienstleistungen entfesselt und Abwärmepotenziale, etwa aus Rechenzentren, erschlossen werden.