Energieeffizienzgesetz: Wettbewerbsfähigkeit sichern
Pressemitteilung vom 23. Juni 2026
Bundestag muss Aufweichungen stoppen
Berlin – Das Bundeskabinett will morgen die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschließen. Nach Kritik an den ursprünglich geplanten weitreichenden Abschwächungen hat die Bundesregierung einzelne Einschnitte zwar etwas zurückgenommen, das Gesetz an anderer Stelle aber weiter aufgeweicht. Aus Sicht der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) manövriert sich Deutschland so noch weiter in die Abhängigkeit von Energieimporten und schwächt die heimische Wirtschaft.
„Deutschland kann es sich nach zwei Energiekrisen in fünf Jahren nicht leisten, seine größten Produktivitätsreserven weiter liegenzulassen“, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. „Energieeffizienz ist der kostengünstigste Hebel für mehr Energiesicherheit, geringere Energieimport- und -systemkosten und damit für höhere Wettbewerbsfähigkeit. Das ist nicht nur für die bis 2030 verbleibenden vier Jahre kritisch: Es braucht jetzt langfristige Planungssicherheit und wirkungsvolle Instrumente für die kommenden Jahre bis 2045.“
In einem bekannt gewordenen neuen Entwurf wurden zwar die Energieeffizienzziele für 2030 wieder aufgenommen, allerdings nur noch als „indikative Einsparbeiträge“, die Ziele für 2045 sollen entfallen. Die Verantwortung des Bundes für strategische Maßnahmen zur Endenergieeinsparung soll wieder verankert werden, jedoch ebenfalls nur bis 2030 und ohne klar beziffertes Ziel (bisher 45 TWh Bund, 3 TWh Länder).
Entgegen EU-Recht soll der Grundsatz „Effizienz an erster Stelle“ nicht bei energiepolitisch relevanten Entscheidungen gelten, sondern lediglich für Investitionen, die durch juristische Personen getätigt werden. Damit würde sich die Bundesregierung bei Energiepolitik, Kraftwerksstrategie, Netzausbau und Förderprogrammen aus der Verantwortung ziehen.
Auch die Vorbildrolle der öffentlichen Hand wird geschwächt: Bei Kauf und Neuanmietung bestehender Gebäude wird aus einer verbindlicheren Vorgabe eine weichere „Soll“-Bestimmung.
Gegenüber dem Referentenentwurf wurde zwar nachgebessert, sodass sehr große Energieverbraucher und Rechenzentren weiterhin nutzbare Abwärme melden müssen. Gegenüber dem geltenden Recht schrumpft die Plattform für Abwärme damit auf deutlich weniger Quellen. Die vor Kurzem eingeführte Plattform erfasste bisher ein Potenzial von über 385 Milliarden kWh an Abwärme, die bislang kaum genutzt wird. Die Effizienzanforderungen für neue Rechenzentren wurden gegenüber früheren Entwurfsständen offenbar wieder nachgeschärft, es bleiben aber Lockerungen für bestehende Rechenzentren.
Unverändert soll nach dem neuen Entwurf bleiben, dass die Pflichten für Energiemanagementsysteme in Unternehmen künftig erst ab deutlich höheren Verbrauchsschwellen greifen sollen. Hinzu kommt, dass besonders große Verbraucher keine Umsetzungspläne für Effizienzmaßnahmen mehr aufstellen sollen. Dies gilt dann nur noch für Unternehmen zwischen 2,77 und 23,6 GWh Jahresenergieverbrauch. Damit würden zahlreiche Unternehmen aus dem Anwendungsbereich fallen, obwohl Energiemanagementsysteme und Umsetzungspläne Effizienzpotenziale sichtbar machen und Investitionen in die heimische Wirtschaft auslösen. „Wer etablierte Standards so massiv schwächt, erzielt vor allem Verwirrung und verschenkt Potenziale für dauerhafte Energiekostenentlastungen“, so Noll.
Die DENEFF weist darauf hin, dass auch zwischen 2030 und 2045 Effizienzfortschritte notwendig seien, um unkontrollierbare Kostensteigerungen einzudämmen: Trotz vergangener Effizienzfortschritte bleiben enorme wirtschaftliche Potenziale unerschlossen. In der Industrie könnten jährlich rund 29 Milliarden Euro an wirtschaftlichen Effizienzgewinnen zu dauerhaften Kostenentlastungen führen. Im Gebäudebereich verharrt die Sanierungsquote unter einem Prozent. Zuletzt ist Deutschland zudem bei Effizienzfortschritten im EU-Vergleich auf den vorletzten Platz zurückgefallen. Entscheidend sei, dass der Bundestag die Aufweichungen ablehnt, damit die vollen wirtschaftlichen Potenziale der Energieeffizienz für die Wettbewerbsfähigkeit, Energiesicherheit und Resilienz entfesselt werden.
Entscheidend ist jetzt, dass der Bundestag die verbleibenden Aufweichungen korrigiert. Ziele, Bundesverantwortung, Energiemanagement, Abwärmenutzung und die Vorbildrolle der öffentlichen Hand müssen so ausgestaltet werden, dass sie Investitionen auslösen und die wirtschaftlichen Potenziale der Energieeffizienz für Wettbewerbsfähigkeit, Energiesicherheit und Resilienz vollständig nutzbar machen.
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Über die DENEFF
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) ist ein unabhängiges, branchenübergreifendes Netzwerk von Vorreiterunternehmen und -organisationen, die ökonomisch und politisch für eine ambitionierte und effektive Energieeffizienzpolitik eintreten. Mit über 200 Mitgliedsunternehmen ist die DENEFF das führende Energiewendenetzwerk in Deutschland.