Novellierte EU-Gebäuderichtlinie: DENEFF drängt auf zügige Umsetzung in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden

Pressemitteilung vom 12. März 2024

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) begrüßt den heutigen Beschluss des EU-Parlaments zur Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). „Es ist gut, dass die Europäische Union bei der Sanierung des Gebäudebestands mehr Tempo macht“, kommentiert Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand der DENEFF. „Die EPBD ist ein klares Signal an die Politik und den Markt – zumindest für öffentlich und gewerblich genutzte Immobilien. Beide müssen jetzt eine echte Vorreiterrolle einnehmen, damit die Sanierungsrate aus dem Keller kommt und die Energiekosten nicht weiter durch die Decke schießen.“

Besonders im Fokus stehen dabei etwa Büro- und Geschäftshäuser, Schulen oder Verwaltungsgebäude, für deren energetische Modernisierung durch die Umsetzung der neuen EU-Regelungen erhebliche Impulse erwartet werden. Im Gegensatz zum Wohngebäudebereich hat die EU im Bereich sogenannter Nichtwohngebäude die Einführung energetischer Mindeststandards beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude saniert werden müssen, gefolgt von weiteren 10 Prozent drei Jahre später.

„Wir erwarten, dass wir mit diesem Instrument eine neue Dynamik im Sanierungsmarkt bekommen können“, betont Noll. Hohe Energiepreise und die bestehenden Förderangebote führten nachweislich allein nicht dazu, die inzwischen auf unter ein Prozent gesunkene Sanierungsrate zu steigern. Um dies am Markt anzustoßen, sei es nun entscheidend, unverzüglich die Voraussetzungen für die nationale Umsetzung der EPBD zu schaffen. Die DENEFF ruft professionelle Immobilienbesitzer dazu auf, bereits jetzt Sanierungspläne für ihr Portfolio aufzustellen. Die öffentliche Hand müsse sich dabei endlich mit einer tatsächlichen Vorbildrolle hervortun. Christian Noll unterstreicht: „Bauministerin Geywitz wird sich an ihren eigenen Ankündigungen messen lassen müssen.“ Bundesministerin Geywitz hatte sich gegen Mindestenergiestandards für Wohngebäude mit besonders hohen Energieverbräuchen ausgesprochen mit dem Verweis, es sei sinnvoller, die Sanierung etwa von Schulen und Feuerwachen zu priorisieren. „Frau Geywitz muss jetzt Wort halten“, folgert Noll.

Nach intensiven Verhandlungen hat das EU-Parlament dem Kompromiss zur Novellierung der EPBD heute zugestimmt. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung enthält die Richtlinie keine Sanierungspflichten für Wohngebäude, die neben der DENEFF auch Verbraucherschutzverbände, der Industrieverband BDI und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) deutlich befürwortet hatten. Hier definiert die EPBD lediglich Einsparziele: Bis 2030 soll der durchschnittliche Energieverbrauch von Wohngebäuden insgesamt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Die Mitgliedsstaaten haben dabei große Freiheit bei der Umsetzung.

„Die Bundesregierung muss sozial schlechter gestellte Gruppen, die häufig in unsanierten Gebäuden mit überdurchschnittlich hohen Energiekosten leben, besonders im Blick halten“, mahnt Noll außerdem. Hier sei eine dringende Senkung des Energieverbrauchs erforderlich. Entscheidend sei dabei ein ausgewogener Mix aus Preissignalen, Förderung und verbindlichen Mindeststandards als bestes Rezept, auch um soziale Verwerfungen zu vermeiden.

Auch für die Unabhängigkeit von russischen Gasimporten in die EU sei die Richtlinie wichtig. Laut einer Untersuchung des Beratungsinstituts Guidehouse könnten sie durch eine konsequente Umsetzung vollständig entfallen.