CO2-Preis: Bundesrat will Weichen für Klimaschutz im Mietwohnbereich stellen

Pressemitteilung vom 4. November 2021

Berlin. Am Freitag stimmt der Bundesrat über eine Novelle der Heizkostenverordnung ab, die die schon längst überfällige Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht sicherstellen soll. Kern der Neuregelung ist die Verpflichtung zur Fernablesbarkeit von Messgeräten und monatliche Verbrauchsinformationen für Mieter. Für den Klimaschutz sei zudem wichtig, dass der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Einigung bei der Aufteilung der CO2-Bepreisung zwischen Mietern und Vermietern anmahnt, so die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF). Die Bundesregierung hatte sich hier nicht einigen können, weswegen Mieter aktuell die vollen Zusatzkosten tragen.

Die DENEFF pflichtet dem Umweltausschuss des Bundesrates bei und betont, dass eine Neuregelung längst überfällig sei. Die Verteilung der CO2-Kosten müsse von den jeweiligen Einflussmöglichkeiten von Mietern und Vermietern auf die Energiebilanz des Gebäudes abhängig gemacht werden, so der Verband. Die Regelung sollte sich daher am tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäude orientieren. Denn je schlechter der Zustand des Gebäudes, desto stärker seien Vermieter in der Verantwortung, in eine Modernisierung zu investieren – und desto geringer die Einflussmöglichkeiten der Mieter, so die DENEFF. Bei sehr effizienten Gebäuden werde das Verhalten der Bewohner hingegen wichtiger für den verbleibenden Energieverbrauch.

Die DENEFF betont jedoch, dass die CO2-Bepreisung allein nicht ausreichend sei um die notwendige Modernisierungswelle anzustoßen und damit auch Mieter vor zukünftigen Energiepreisschocks zu schützen. Um den großen Sanierungsstau im Gebäudebestand schnell und gezielt aufzulösen, müssten jetzt schnell für Gebäude mit den höchsten Energierechnungen verbindliche Mindeststandards gesetzt werden, so der Verband. Dies müsse immer von bedarfsgerechten Förderangeboten begleitet werden. Zudem müsse die Digitalisierung vorangebracht werden, um einen optimalen Betrieb aller Gebäude zu gewährleisten. Das bedeute auch, dass Förderung und Ordnungsrecht stärker an nachgewiesenen Effizienzergebnissen ausgerichtet werden müssten statt an theoretischen Werten. So könne die Ziellücke im Gebäudesektor geschlossen werden. Denn allein mit diesen Maßnahmen könnten bis 2030 mehr als 20 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, so die DENEFF abschließend.

Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Die explodierenden Energiekosten und die Weltklimakonferenz in Glasgow sind ein Weckruf. Die Politik darf nicht weiter die Hände in den Schoß legen. Das Sondierungspapier enthielt zwar einige zaghafte Hinweise auf den Klimaschutz im Gebäudesektor, das reicht aber bei weitem nicht aus. Auch die heimische Wirtschaft profitiert von klaren politischen Leitplanken. Dieses Potenzial wird aber nur gehoben, wenn die Ampel nicht nur den Verkehr regelt.“

Die Vorschläge der DENEFF für die zukünftige Bundesregierung finden Sie hier: www.effizienzrepublik.de