Nach Kabinettsbeschluss: Bundestag muss Gebäudemodernisierungsgesetz deutlich nachbessern
Pressemitteilung vom 13.05.2026
Berlin, 13. Mai 2026 – Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf den Weg gebracht. Im Bundestagsverfahren muss dieser aber noch deutlich nachgebessert werden, analysieren die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) und der DENEFF EDL_HUB in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Gesetz soll eigentlich wieder Planungssicherheit für Investitionen herstellen, die es dringend zur Bekämpfung der deutschen Energieabhängigkeit und Konjunkturkrise sowie zur Vermeidung von steuerfinanzierten Strafzahlungen wegen verfehlter EU-Klimaziele braucht.
„Aber eine nur teilweise umgesetzte EU-Gebäuderichtlinie, absehbare Zielverfehlungen und auch dadurch neue rechtliche Unsicherheiten könnten zum Hemmschuh für zukunftssichere Investitionen werden. Bevölkerung und Unternehmen suchen Orientierung und Verlässlichkeit, die der Entwurf in seiner jetzigen Form noch nicht bietet“, warnt Henning Ellermann, Geschäftsführender Vorstand der DENEFF.
Größere Korrekturen am ursprünglichen Entwurf von Wirtschafts- und Bauministerium waren nach der viertägigen Ressortabstimmung und Länder- und Verbändebeteiligung nicht erfolgt. Im Gegenteil enthält die aktuelle Version laut DENEFF weiterhin auch über die vieldiskutierten Heizungsvorgaben hinaus Rückschritte und Fehler, die Heizkosten und Energieimporte in Deutschland auf viele Jahre unnötig hochhalten, wenn im Parlament nicht nachgesteuert wird. Alle Beteiligten wüssten, dass verpasste Chancen im Gesetz durch Förderpolitik und CO2-Preise nicht einfach wettzumachen seien.
„Weniger Energieabhängigkeit und geringere Verbrauchskosten sind das Gebot der Stunde, so Ellermann. „Noch können die richtigen Weichen in Deutschland und Europa für eine großangelegte Sanierungsoffensive gestellt werden. Hier ist jetzt der Bundestag gefragt.“
An der energetischen Gebäudesanierung hängen allein in Deutschland 600.000 Arbeitsplätze und 2,5 % des Bruttoinlandsprodukts.
Rüdiger Lohse, Geschäftsführer des DENEFF EDL_HUB, ergänzt:
„Die kommunale Wärmeplanung braucht rechtssichere Rahmenbedingungen. Ohne klare Verzahnung von Gebäudemodernisierungsgesetz und Wärmeplanungsgesetz scheitert die Dekarbonisierung an Bürokratie statt an Technik. So bleiben Energiedienstleistungen und digitale Lösungen ungenutzt, die genau jetzt die Wärmewende und damit den Ausstieg aus immer teureren fossilen Brennstoffen voranbringen müssen.“
Rückschritte im Detail: Sieben zentrale Felder für dringende Nachbesserungen
- Rückschritt im Neubau:
Der künftige Standard für Neubauten schreibt einen Effizienzstandard fest, der bereits fast 20 Jahre alt ist. Der aktuell geltende Niedrigstenergiegebäude-Standard wird sogar abgesenkt.
- Schlechteste Gebäude bleiben schlecht:
Mindesteffizienzstandards für die Modernisierung der energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude fallen unambitioniert aus. Pauschale Erfüllungsmöglichkeiten schaffen Schlupflöcher für teures Heizen ohne echte Effizienzverbesserung.
- Sozialer Sprengstoff:
Die Streichung der 65-Prozent-Vorgabe und ihre Ersetzung durch die „Biotreppe“ führen zu unkalkulierbaren Kosten für Mieterinnen und Mieter. Die vorgesehene Kostenverteilung schafft kaum Anreize für Vermieter, die wirtschaftlichste Wärmeversorgung zu wählen.
- Anlagenbetrieb: EPBD-Vorgaben ignoriert
Die geplanten Änderungen zum hochwirtschaftlichen Energiemanagement für Großgebäude schaffen Verunsicherung, weil sie EU-Recht nicht einhalten.
- Energieausweise: Chance für Transparenz und Digitalisierung verpasst
Der Entwurf versäumt die Umsetzung der europarechtlichen Pflichten zur Einführung vergleichbarer Energieausweise und einer nationalen Gebäudedatenbank und lässt digitale Chancen ungenutzt.
- Innovationen: „Schummelklausel“ verlängert
Statt echte technische Innovationen zu fördern, die durch veraltete Normen blockiert werden, wird die nicht bewährte „Innovationsklausel“ § 103 verlängert, die es ermöglicht, viele Anforderungen des Gesetzes zu umgehen.
- Gesetzgebung: Flickenteppich statt Kohärenz
Weil eine echte Verzahnung u.a. mit dem Wärmeplanungsgesetz fehlt, haben Kommunen, Wärme- und Gasnetzbetreiber sowie Energiedienstleister mit Versorgungskonzepten für Quartiere zu wenig Orientierung, wie es weitergeht.
Hintergrund:
Die EPBD verlangt verbindliche Fortschritte bei der Ertüchtigung des Wohngebäudebestands. Für Nichtwohngebäude gelten gestaffelte Mindeststandards bis 2033. Eine robuste Umsetzung durch das GModG ist entscheidend für Investitionssicherheit und den Erfolg der Wärmewende.
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Über die DENEFF
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) ist das bundesweite Netzwerk der Energieeffizienzwirtschaft mit über 250 Mitgliedern aus Industrie, Handwerk, Planung, Wissenschaft und Energieversorgung. Die DENEFF EDL_HUB gGmbH fördert als Tochtergesellschaft die Digitalisierung und Vernetzung im Gebäudesektor.