Neue Kraftwerke ausschreiben, Effizienz schwächen? Fraunhofer-Studie zeigt: Bis zu 10 Kraftwerksblöcke zusätzliche Last durch EnEfG-Novelle
Pressemitteilung vom 8. September 2026
Neue Kraftwerke ausschreiben, Effizienz schwächen? Fraunhofer-Studie zeigt: Bis zu 10 Kraftwerksblöcke zusätzliche Last durch EnEfG-Novelle
DENEFF und Umweltinstitut München: Vermeidbare Last liegt in der Größenordnung der ersten Kraftwerksausschreibung nach StromVKG
Berlin/München – Heute endet die erste Ausschreibung für Langzeitkapazitäten nach dem StromVKG. Die Bundesnetzagentur schreibt dafür 4,5 Gigawatt (GW) neue Kraftwerksleistung aus, die 15 Jahre für die Versorgungssicherheit vorgehalten werden soll. Parallel befasst sich der Bundestag in den kommenden Wochen mit der Novelle des Energieeffizienzgesetzes. Dabei geht es auch darum, ob Deutschland künftig durch Abschwächungen einen höheren Energie-, Netz- und Kapazitätsbedarf in Kauf nimmt. Allein die geplanten Abschwächungen der Anforderungen an Unternehmen hätten deutliche Auswirkungen auf das Stromsystem.
Eine neue Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI im Auftrag von DENEFF und Umweltinstitut München beziffert die Folgen: Durch die geplanten Änderungen bei Energiemanagementsystemen und Umsetzungsplänen würden deutlich geringere Einsparungen erreicht. Bereits im ersten Jahr würden gegenüber geltendem Recht rund 5,6 TWh (Mrd. kWh) Endenergieeinsparung fehlen. Über die folgenden Jahre wächst die jährlich wirksame Mindereinsparung bis 2035 auf rund 54 TWh. Das liegt in der Größenordnung des jährlichen Endenergieverbrauchs einer Metropole wie Hamburg.
Für das Stromsystem bedeutet das je nach Elektrifizierungsfortschritt eine durchschnittliche Lastwirkung von 3,1 bis 4,6 GW – rechnerisch rund sieben bis zehn Kraftwerksblöcke à 450 MW. Damit reicht die Größenordnung bis an die erste StromVKG-Ausschreibung heran.
Laut DENEFF entfallen von den 54 TWh zudem rund 14 TWh auf vermeidbare Gas- und Mineralölimporte. Das entspricht ungefähr zwei Wochen des heutigen industriellen Importbedarfs dieser Energieträger. Kohle ist dabei noch nicht berücksichtigt.
„Der Gesetzesentwurf reduziert deutlich die Einsparwirkung des Energieeffizienzgesetzes durch den Wegfall der Energiemanagementpflicht bei mittelgroßen und der Umsetzungspläne bei sehr großen Energieverbrauchern. Managementsysteme halten Unternehmen dazu an, Potenziale systematisch zu erschließen. Umsetzungspläne adressieren eine weitere wichtige Lücke: die zwischen identifizierten und tatsächlich umgesetzten wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen“, erläutert Dr. Markus Fritz, Fraunhofer ISI, Autor der Kurzbewertung.
Das bestehende Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen dabei nicht dazu, Investitionen umzusetzen. Es sorgt aber dafür, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen nicht nur erkannt werden, sondern auch auf der Managementagenda landen und weiterverfolgt werden. Laut Fraunhofer ISI entsteht gerade durch den Wegfall der Umsetzungspläne bei sehr großen Verbrauchern der größte Teil der Mindereinsparung.
Durch die Anhebung der Schwelle für Energiemanagementsysteme von 7,5 auf 23,6 GWh würden mehr als 8.000 der bislang rund 12.000 Unternehmen aus dieser Verpflichtung fallen.
„Deutschland kann es sich nicht leisten, Energieeffizienzpotenziale beiseite zu wischen. Unsere Industrie muss aus jeder Kilowattstunde möglichst viel Wertschöpfung herausholen. Das können wir schaffen, wenn wirtschaftliche Maßnahmen systematisch identifiziert, bewertet und umgesetzt werden. Die EnEfG-Novelle schwächt ausgerechnet diese Wirkmechanik. Das schadet mehr durch verschenktes Potenzial für die Wettbewerbsfähigkeit als dass es die Bürokratie entlastet“, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF).
Dr. Leonard Burtscher, Referent für Energie- und Klimapolitik beim Umweltinstitut München, ergänzt: „Ministerin Reiche streicht beim Energieeffizienzgesetz ausgerechnet dort, wo Unternehmen und öffentliche Hand Geld sparen könnten. Statt das riesige Effizienzpotenzial zu heben, schwächt sie Vorgaben, die Energie sparen, Kosten senken und die Industrie widerstandsfähiger machen können. Das führt zu mehr Emissionen, mehr Energieverbrauch und mehr Abhängigkeit von Importen.“
DENEFF und Umweltinstitut München halten Bürokratieabbau für notwendig. Konkret schlagen sie dazu vor, dass Doppelmeldungen und Nachweise gebündelt und stärker digitalisiert werden können, zum Beispiel über ein digitales „Energie-Elster“. Dafür müssen aus ihrer Sicht aber nicht die wirksamen Teile des Gesetzes geschwächt werden.
Hintergrund
Die Kurzbewertung des Fraunhofer ISI untersucht die veränderte Einsparwirkung der aktuell betrachteten Novelle des Energieeffizienzgesetzes. Bewertet wurden insbesondere Änderungen im Anwendungsbereich und in der Verbindlichkeit der Anforderungen nach § 8 und § 9 EnEfG in Verbindung mit Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes.
Download:
POLICY BRIEF: Energiemanagementsysteme im Energieeffizienzgesetz, 2. September 2026